Aufbau und Funk­tion

Ist in der Umgangssprache von „Alarmanlagen“ die Rede, so sind in der Regel Einbruchmeldeanlagen (EMA) gemeint. EMA sind Meldeanlagen, die die Hausbesitzer, Nachbarn oder die Öffentlichkeit auf Einbruchsversuche hinweisen und somit eine frühzeitige Intervention ermöglichen. Auch eine direkte Alarmierung des Wachdienstes (sogenannter „stiller Alarm“) kann hierbei erfolgen.

Im Idealfall sollten die mechanischen Sicherungen und die Überwachung durch die EMA so aufeinander abgestimmt sein, dass noch vor dem Überwinden der letzten Barriere eingeschritten und die Tat verhindert werden kann. Einbrüche bzw. Einbruchsversuche sind daher frühestmöglich zu melden.

Eine EMA besteht grundsätzlich aus einer Einbruchmeldezentrale, i.d.R. mehreren Meldern unterschiedlicher Bauart und einer Schalteinrichtung zum Aktivieren und Deaktivieren bzw. „Scharf- und Unscharfschalten“ der Anlage. Optional können eine Übertragungseinheit sowie optische und/oder akustische Einrichtungen (Signalgeber) zur Alarmierung eingesetzt werden.

Im Falle eines Einbruches registrieren die Melder eine Veränderung des Sollwertes und leiten entsprechende Informationen über das Leitungsnetz an die Einbruchmeldezentrale weiter. Die Zentrale wertet alle eingehenden Informationen aus. Wird eine Veränderung als Einbruchversuch erkannt, löst die Zentrale über die Alarmierungseinrichtungen, wie bspw. einer Sirene, einen Alarm aus. Bei entsprechender Aufschaltung kann der Alarm direkt durch die Übertragungseinheit an die hilfeleistende Stelle weitergeleitet werden. Die folgende Abbildung zeigt den grundsätzlichen Aufbau einer EMA im Überblick.

Aufgrund ihrer Bedeutung ist die Einbruchmeldezentrale mit einer Notstromversorgung gekoppelt, um ihre Funktionsfähigkeit auch bei einem Netzausfall zu gewährleisten.

Eine EMA lässt sich über eine Schalteinrichtung „scharf“ und „unscharf“ schalten. Die hierfür notwendigen Komponenten werden häufig an der Haustür montiert. Für ihre Bedienung ist i.d.R. ein Schlüssel, eine Chipkarte oder die Eingabe eines Codes erforderlich.

Im Falle einer eingeschalteten bzw. „scharfgeschalteten“ Anlage, kann der Betreiber von außen nur durch Deaktivierung der EMA ohne Alarmauslösung in den Sicherungsbereich gelangen. In diesem Zusammenhang ist von der sogenannten „Zwangsläufigkeit“ die Rede. Hierzu zählt auch, dass der Betreiber die Anlage nur dann aktivieren kann, wenn alle Fenster und Türen geschlossen sind und die Anlage betriebsbereit ist (funktionelle Zwangsläufigkeit).

EMA eignen sich grundsätzlich zur Überwachung der Außenhaut und des Innenraumes von Gebäuden sowie einer Kombination von beidem.

Fachfirmensuche

Ich brauche

in

zur erweiterten Suche