Außen­haut- und Innen­raum­über­wa­chung

Grundsätzlich unterscheidet man bei Alarmanlagen zwischen Außenhautüberwachung, Innenraumüberwachung bzw. einer Kombination beider Varianten. Nebenstehende Abbildung zeigt die verschiedenen Überwachungsarten auf.

Außenhautüberwachung

Bei der Außenhautüberwachung wird ein Einbrecher bereits an der Außenseite des Gebäudes beim Versuch des Einbruchs an Fenster oder Tür bemerkt. Durch diese frühzeitige Alarmierung ist eine gute Absicherung erreichbar. Bei „scharfgeschalteter“ Anlage können sich die Personen, die sich im Gebäudeinneren befinden, jederzeit frei bewegen.

Die Außenhautüberwachung erfordert die Montage von Öffnungs- bzw. Magnetkontakten, Glasbruchmeldern, Riegelkontakten u.ä. an allen möglichen Schwachstellen der äußeren Hülle (z.B. Fenster und Türen).

Innenraumüberwachung

Alternativ oder zusätzlich können Alarmanlagen zur Innenraumüberwachung eingesetzt werden. Diese Art der Sicherung wird auch als Objekt- oder Fallensicherung bezeichnet. Sie kann auf einzelne Gebäudebereiche, wie Etagen oder Räume, und einzelne Objekte (bspw. Schränke) begrenzt sein. Die Personen im Gebäudeinneren können sich je nach verwendetem Melder nicht frei innerhalb des Sicherungsbereiches bewegen, ohne selbst als potenzieller Einbrecher detektiert zu werden.

Als Melder für die Raumüberwachung kommen u.a. Passiv-Infrarotmelder in Frage.

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