Private Eigentümer und Mieter können für Einbruchschutzmaßnahmen Fördermittel des Bundes beantragen. Mit verschiedenen Programmen unterstützt der Staat somit u.a. den Einbau von Alarmanlagen und einbruchhemmender Fenster und Türen.
KfW-Förderung - Ein Überblick

Förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen
Was wird gefördert?
Einbau von Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen nach DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3 jeweils Grad 2 oder besser, die ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x ab Grad 2 aufweisen...

Zuschüsse
Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Antrag bezuschusst. Hierfür gilt eine Staffelung...

Kredit
Im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ kann alternativ auch ein zinsgünstiger Kredit (ab 0,04 % effektiver Jahreszins) beantragt werden. Förderfähig sind Investitionskosten mit einem Kreditbetrag von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. ...

Fachunternehmen
Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Hierfür wurde eine Fachunternehmerbestätigung implementiert. ...

Antrag
Den Zuschuss beantragen Eigentümer/Mieter direkt im KfW-Zuschussportal. Der Antrag auf Förderung muss bei der KfW eingehen, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird. ...

Nähere Informationen
Die kostenfreie KfW-Servicenummer ist erreichbar unter 0800 5399002 (Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr). Informationen zu den Förderprogrammen bietet die KfW-Homepage unter www.kfw.de/einbruchschutz. ...