Thüringen

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 29.02.2008
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2018
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer