Einsatz­orte für Rauch­warn­melder

Die Lebensretter sind in etwa so groß wie eine Kaffeetasse und werden unauffällig an der Decke montiert.

Für einen Mindestschutz (laut DIN 14676) gilt als Faustregel: ein Rauchwarnmelder im Flur pro Etage sowie in Schlaf- und in Kinderzimmern. Flure und Gänge mit hoher Brandgefahr sind aufgrund des besonderen Risikos mit Rauchwarnmeldern zu überwachen. Hier ist zu beachten, dass Flure und Gänge im Fall eines Brandes den Bewohnern als Fluchtwege dienen und deshalb entsprechend überwacht werden müssen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren.

Optimaler Schutz wird erzielt, indem jedes Zimmer und der Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchwarnmelder ausgerüstet wird (Keller und Dachboden nicht vergessen!).

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