Nieder­sachsen

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.11.2012
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst