- für Neu- und Umbauten seit 01.11.2012
 - für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
 - in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
 
Niedersachsen
Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
 - für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst