- für Neu- und Umbauten seit 29.02.2008
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2018
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Thüringen
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Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer