Funk­ti­ons­weise

Batteriebetriebene Rauchwarnmelder

Die wohl weitverbreiteste Art von Rauchwarnmeldern sind die optimale Lösung zum Nachrüsten in Wohnräumen, da sie ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren sind und auch bei Stromausfall funktionieren. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird ca. 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt.

Die Batterie des Rauchwarnmelders sollte mindestens einmal jährlich (Ausnahme: Lithiumbatterien mit einer Lebensdauer bis zu 10 Jahren) bzw. gemäß den jeweiligen Herstellerangaben ausgewechselt werden.

Netzbetriebene Rauchwarnmelder

Für Neu- und Ausbau sowie bei Modernisierungen sind netzbetriebene Rauchwarnmelder geeignet, da die Kabelverlegung bereits mit der Verlegung der Kabel für die Stromversorgung erfolgen kann.
Voraussetzung für netzbetriebene Rauchwarnmelder ist eine 230-Volt-Stromversorgung. Damit die Rauchwarnmelder auch bei Stromausfall einwandfrei funktionieren, müssen sie zusätzlich mit einer Batterie ausgestattet sein.

Vernetzung von Rauchwarnmeldern über Drahtverbindung oder Funk

Für mehrstöckige Einfamilienhäuser oder größere Wohnungen empfehlen sich Rauchwarnmelder, die miteinander verbunden werden können.

Sie geben das Signal im Brandfall untereinander (ggf. auch an eine Zentrale) weiter und warnen gleichzeitig, wenn ein Gerät Brandrauch erkennt. Das ist ein wesentlicher Vorteil, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt liegen und Gefahr besteht, dass ein einzelner Alarm nicht wahrgenommen wird.

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