Zuschüsse

BEG-Zuschuss

Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einem Zuschuss von 15 % (bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von min. 2.000 €). 

KfW-Zuschüsse

Der bis 2022 mögliche Zuschuss durch die KfW (Förderprogramm "Einbruchschutz - Investitionszuschuss - 455-E") wurde aus Mitteln des Bundes­mini­steriums für Wohnen, Stadt­ent­wicklung und Bau­wesen (BMWSB) finanziert. 

Im Jahr 2023 wurden vom Bund hierfür keine Mittel mehr bereit gestellt, so dass dieses KfW-Programm (vorerst) eingestellt wurde. Es können daher keine neuen Zuschuss-Anträge gestellt werden. Bereits zugesagte Anträge sind hiervon nicht betroffen. 

 

Derzeit werden private Einbruchschutzmaßnahmen in Bestandsbauten nur als Kreditvariante im Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)“ gefördert.

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