Saar­land

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten die seit dem 18.02.2004 erstellt wurden
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
  • in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • Für den Einbau: Eigentümer
  • Für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer