- für Neu- und Umbauten die seit dem 18.02.2004 erstellt wurden
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
- in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Saarland
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Einbaupflicht
Verantwortlich
- Für den Einbau: Eigentümer
- Für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer