Baden Würt­tem­berg

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
  • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Fragen und Antworten rund um die Rauchmelderpflicht speziell in Baden-Württemberg finden Sie auch auf der Website der Landesregierung.