- für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
- in Schlafräumen, Kinderzimmern, Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Hessen
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Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung