Falschalarme

Häufige Falschalarme haben die Folge, dass die Aufmerksamkeit nachlässt und im Falle eines wirklichen Einbruchs der Alarm nicht mehr ernst genommen wird. Die Ursachen für Falschalarme können u.a. Bedienungsfehler, fehlende Instandhaltung oder Mängel in der Anlage sein.

Um Falschalarme durch Bedienungsfehler des Betreibers zu vermeiden, muss eine externe Scharf-/Unscharfschaltung von außerhalb des Objektes erfolgen. Die Alarmanlage darf nur dann extern scharf geschaltet werden, wenn keine Verhinderung der Scharfschaltung (z. B. durch offene Türen, Störung der Energieversorgung oder der Übertragungswege) vorliegt.

Alle Zugänge zum überwachten Objekt dürfen im scharf geschalteten Zustand von außen nicht zu öffnen sein (Zwangsläufigkeit), so dass diese nicht versehentlich betreten werden können. Die Zwangsläufigkeit sollte daher bei jeder Alarmanlage berücksichtigt werden.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Gebühren für einen Polizeieinsatz in Folge einer Fehlauslösung der Alarmanlage dem Besitzer der Alarmanlage evtl. in Rechnung gestellt werden.

Die Beauftragung einer Fachfirma zum Einbau und zur regelmäßigen Instandhaltung der Anlage kann das Falschalarmrisiko erheblich senken.

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