Rhein­land-Pfalz

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 31.12.2003
  • für bestehende Wohnungen: bis 12.07.2014
  • in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer