- für Neu- und Umbauten seit 31.12.2003
- für bestehende Wohnungen: bis 12.07.2014
- in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Rheinland-Pfalz
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Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer