Staat­liche Förde­rung - Ein Über­blick

Private Eigentümer und Mieter können für Einbruchschutzmaßnahmen Fördermittel des Bundes beantragen. Mit verschiedenen Programmen unterstützt der Staat somit die Bürger bei der Absicherung ihrer Wohnungen und Häuser, z.B. beim Einbau von Alarmanlagen und einbruchhemmender Fenster und Türen.

Förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen

Was wird gefördert?

Einbau von Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen nach DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3 jeweils Grad 2 oder besser, die ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x ab Grad 2 aufweisen...

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Zuschüsse

Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ werden Einzelmaßnahmen an Fenstern, Türen usw. mit 15 % bezuschusst.

Der bis 2022 mögliche Zuschuss für Alarmanlagen wurde hingegen vom Bund nicht verlängert. ...

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KfW-Kredite

Investitionen in Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz (z.B. den Einbau von Alarmanlagen) fördert die KfW mit einem Kredit. 

Auch einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren, Fenster und Fenstertüren werden durch Kredite gefördert. ...

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Fachunternehmen

Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Hierfür wurde eine Fachunternehmerbestätigung implementiert. ...

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Antrag

Förderanträge müssen grundsätzlich gestellt werden, bevor Aufträge vergeben werden und mit den Maßnahmen begonnen wird. Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Maßnahmen können nicht gefördert werden. ...

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Nähere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen bieten die Homepages der KfW und BAFA. Die kostenfreie KfW-Servicenummer ist erreichbar unter 0800 5399002 (Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr). ...

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