- für Neu- und Umbauten seit 01.04.2006
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
- in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Hamburg
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Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer/Vermieter
- Für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer/Vermieter