- für Neu- und Umbauten seit 17.12.2009
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen
Sachsen-Anhalt
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Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer