Bran­den­burg

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.07.2016
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2020
  • in Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen) und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer