Druck­alarm, Infra­schall, Volu­men­über­wa­chung usw.

Neben den Anbietern am Markt, deren Alarmanlagen den je­weils relevanten Normen entsprechen, gibt es zahlreiche Geräte, die die erforderlichen Qualitätsansprüche nicht erfüllen. In der Regel handelt es sich hierbei um Druck­alarmgeräte. Bei anderen Anbietern heißen sie Infraschall-, Volumenüberwachungs- bzw. Raum-Resonanzfrequenz­geräte. Eine Firma spricht gar von einer kosmischen Einbrecherfalle.

Funktionsprinzip:

Die Geräte werten eine Druckdifferenz aus, die beim Öffnen einer Tür oder eines Fensters entsteht. Diese Differenz muss eine bestimmte Stärke aufweisen, damit sie vom Gerät erkannt wird.

  • Somit ergeben sich Probleme beim langsamen Öffnen von Türen und Fenstern
  • ebenfalls problematisch können nicht dichtschließende Fenster und Türen sein, was ein Nachrüsten mit Druckbolzen oder Magnetschnappern erfordern würde
  • Somit ergeben sich Probleme beim langsamen Öffnen von Türen und Fenstern

Vermeintliche Argumente für Druckalarmgeräte:

  • Dem Kunden wird vorgegaukelt, dass nach „Hinstellen, Einschalten und Justieren" des Gerätes das komplette Haus überwacht sei.
  • Die Anbieter argumentieren immer wieder mit „umlaufenden Druckwellen", mit „abgerissenen Druckwellen, kosmische Wellen u. ä.".
  • Die vorgeführten Effekte, z. B. Gerät in Kühlschrank löst bei Fensteröffnung Alarm aus, sind verblüffend und führen sehr häufig zum Kauf.
  • Ein einziges Gerät sei in der Lage, ein bis zu 300 m2 großes Gebäude zu überwachen.

Argumente gegen den Einsatz von Druckalarmgeräten:

  • Druckänderungen treten nicht nur beim Öffnen von Fenstern und Türen, sondern z. B. auch bei Überschallknall durch Flugzeuge, Gewitterdonner, starkem Wind, Anspringen von Heizungsan­lagen, offenen Kaminen, Abzugsanlagen u. ä. auf.
    All diese Komponenten können den Systemen vorgaukeln, dass eine Tür geöffnet worden ist und somit ein Alarm ausgelöst wird.
  • Eine sichere Detektion ist bei einem auf erträgliche Falschalarme eingestellten Gerät - was eine reduzierte Empfindlichkeit bedeutet - sehr fraglich.
  • Die dem BHE bekannten Geräte erfüllen weder die für Alarmanlagen gültigen Nor­men, noch die Richtlinien des VdS.
  • Da die Störeffekte, z. B. Falschalarme teilweise jahreszeiten- und umgebungsbedingungsabhängig sind, merkt der Kunde häufig erst nach geraumer Zeit, dass er das Gerät nicht ordnungsgemäß verwenden kann.

Um alle möglichen Außeneinflüsse zu eliminieren ist soviel „Zusatztechnik" erforderlich, dass der Aufwand in keinem vernünftigen Preis-Leistungsverhältnis im Vergleich zu einer konventionellen Alarmanlage steht.

Mit Druckalarmgeräten ist weder eine mit konventionellen, normenkonformen Alarmanlagen vergleichbare Alarmierung, noch eine tolerierbare Falschalarmquote erreichbar.

Somit sind Druckalarmgeräte als Einbruchmeldeanlagen aus Sicht des BHE nicht zu empfehlen.

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