Antrag

Förderanträge müssen grundsätzlich gestellt werden, bevor Aufträge vergeben werden und mit den Maßnahmen begonnen wird. Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Anträge für KfW-Förderung

 Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159)

  • Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
    Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen oder eine umge­baute Immobilie kaufen, sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungs­partner, z.B. mit Ihrer Bank. Dieser erstellt den Kredit­antrag für Sie.
  • Kreditvertrag abschließen und starten
    Sie schließen den Kredit­vertrag mit Ihrem Finanzierungs­partner ab.
    Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie mit den Arbeiten starten oder die umge­baute Immobilie kaufen.

Hinweis: Bei Einbau einer Einbruch-/Überfall­melde­anlage oder Gefahren­warn­anlage bzw. Sicherheits­technik in Smart Home Anwendungen mit Einbruch­melde­funktion muss dem Finanzierungs­partner nach Durchführung der Maßnahme eine Fachunternehmerbestätigung vorgelegt werden.

 

BEG-Kredit-Programm „Wohngebäude“ (261)

  • zugelassenen Energieeffizienz-Experten beauftragen
  • Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
    Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungs­verträgen oder dem Kauf­vertrag mit einem Finanzierungspartner, z.B.  mit Ihrer Bank oder Versicherung und legen Sie diesem die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) Ihres Energie­effizienz-Experte vor. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen. Ihr Finanzierungs­partner beantragt den Kredit für Sie.
  • Kreditvertrag abschließen und starten
    Sie schließen den Kredit­vertrag mit Ihrem Finanzierungs­partner ab. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie z.B. Handwerks­betriebe beauftragen oder die Immobilie kaufen.

Anträge für BAFA-Förderung

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Einholung von Angeboten/Beauftragung des Energieeffizienz-Experten zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB)
  • Antrag online beim BAFA stellen, s. www.bafa.de/beg unter „Informationen zur Antragstellung“ 
  • Auftragsvergabe/Vertragsabschluss
    Nach Antragstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. (Vor Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen Arbeiten auf eigenes Risiko.)

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