Einbruch­schutz durch Alarm­an­lagen

Zum Schutz vor Einbrüchen bieten Alarmanlagen eine sinnvolle Ergänzung zu den mechanischen Sicherungen. Sobald die Melder der Alarmanlage einen Einbruchsversuch registrieren, löst die Zentrale einen Alarm aus, meldet dies an eine Sirene oder zur hilfeleistenden Stelle und informiert somit Hausbesitzer, Nachbarn oder z.B. die Polizei. 

Bei Alarmanlagen unterscheidet man grob zwischen der sogenannten Außenhautüberwachung sowie der Innenraum- bzw. Schwerpunktüberwachung.

Bei der Außenhautüberwachung werden alle von außen erreichbaren Einstiegsmöglichkeiten auf Öffnen, Durchbruch und möglichst auf Verschluss überwacht. Damit wird ein Täter bereits frühzeitig beim Versuch, ein Objekt zu betreten, erkannt.

Bei der Innenraumüberwachung werden einzelne Etagen, Räume oder Einzelobjekte überwacht. Die Melder werden dabei so platziert, dass ein Einbrecher mit hoher Wahrscheinlichkeit auf seinem Weg im Objekt erfasst wird. 

Alarmanlagen müssen sorgfältig von einem Fachmann geplant werden, um sicherzustellen, dass sie im Gefahrenfall auch tatsächlich funktionieren. Darüber hinaus sind unerwünschte Falschalarme zu vermeiden, da diese in aller Regel einen kostenpflichtigen Polizeieinsatz zur Folge haben.

BHE-Fachbetriebe verstehen ihr Handwerk und beraten Sie gerne kostenlos in allen Fragen rund um das Thema Alarmanlagen.

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