Werden Alarm­an­lagen staat­lich geför­dert?

Seit November 2015 ist für Alarmanlagen, einbruchsichere Türen und Fenster sowie Gitter eine eigenständige KfW-Förderung möglich.  

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten. 

 

Es werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Antrag bezuschusst. Hierfür gilt eine Staffelung: Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 % bezuschusst, darüber hinausgehende Kosten mit 10 %. 

Demnach werden je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse zwischen min. 100 Euro und max. 1.600 Euro ausgezahlt.