Video­über­wa­chung

Videoüberwachungsanlagen bieten allein oder in Ergänzung zu einem Alarmmeldesystem die Möglichkeit, Eingangsbereiche, Zufahrten, schwer einsehbare oder überschaubare Räume zu kontrollieren.

Der Vorteil der Videoüberwachung liegt darin, dass das konkrete Geschehen vor Ort oder auch mehrere Objekte gleichzeitig beobachtet werden können.

Durch diese kostengünstige Dauerüberwachung werden Unregelmäßigkeiten/Bewegungen sofort erkannt. Bestimmte Ereignisse können zur Beweissicherung festgehalten werden. Im Idealfall trägt eine Videoüberwachungsanlage zur eindeutigen Identifizierung einer Person bei, da einzelne Vorfälle im Bedarfsfall überprüft und ausgewertet werden können. Unter Einbeziehung sogenannter Videosensoren können sie auch selbständig Alarm auslösen.

Im einfachsten Fall besteht eine Videoüberwachungsanlage aus einer Kamera, einem Monitor sowie einer Leitung, die beide Teile miteinander verbindet. Natürlich lassen sich auch komplexe Anlagen mit mehreren Kameras und Monitoren, Zentralsteuerung, Bildaufzeichnung sowie einer Weiterleitung der Bildinformationen auch über größere Entfernungen, z.B. über Mobilfunk, Internet oder das Telefonnetz, zusammenstellen.

Der technische Fortschritt in der Videoüberwachung hat in den letzten Jahren enorm an Geschwindigkeit zugenommen. Durch die Entwicklung digitaler Geräte lassen sich heute im großen Rahmen ausgereifte Aufzeichnungsarten, ausreichend lange Aufzeichnungszyklen sowie weltumspannende Bildübertragungen realisieren. Jeder Reisende kann sich heute über Mobilfunknetze oder Hotspots mittels WLAN von jedem Punkt der Erde in seine eigene Videoüberwachung einwählen und Live- und Archivbilder auswerten.

Selbst die Alarmmeldungen seiner Videoüberwachung können heute mittels SMS und/oder E-Mail (inkl. alarmauslösenden Bildern im Anhang) vollautomatisch auf seinem PDA oder Smartphone erfolgen.

Kommt die Videoüberwachung an der Haustür zum Einsatz, sollte sie sinnvollerweise mit einer Gegensprechanlage ausgestattet werden. Dadurch wird die Kommunikation mit der ankommenden Person ermöglicht, ohne dass die Tür geöffnet werden muss.

Damit im konkreten Bedarfsfall die passende Anlage ausgewählt wird, muss hinsichtlich des Einsatzzwecks zunächst eine individuelle Analyse erfolgen. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass die notwendigen Planungen und Projektierungen als auch die Errichtung der Sicherheitssysteme zwingend durch qualifizierte Sicherheits-Fachfirmen erfolgen müssen. Dabei sollten dann auch die Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit beim Einsatz der Videoüberwachung berücksichtigt werden.

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