Auch der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser) wird mittlerweile gefördert. Hintergrund ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). In deren Rahmen stehen sowohl bei der KfW als auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderangebote zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden zur Verfügung.
Die KfW fördert einbruchhemmende Investitionen bei Fenstern und Fenstertüren in den BEG-Programmen „Wohngebäude“ mit einem Kredit (Programm 261) oder Zuschuss (Programm 461). Einzelmaßnahmen werden von der KfW ausschließlich mit einem Kredit (Programm 262) gefördert.
Das BAFA hingegen fördert entsprechende Einbruchschutzmaßnahmen mit einem Zuschuss von 20 Prozent, z.B.:
- Einbau einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren,
- Nachrüstung einbruchhemmender Produkte, wie z. B. Pilzkopfverriegelungen, Sicherheitsverglasung.
Da hier die Energieeffizienz im Vordergrund steht, muss ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Da diese in der Regel keine Einbruchschutz-Experten sind, sollten Kunden sich unbedingt von einer sicherheitstechnischen Fachfirma in Sachen Einbruchschutz beraten lassen. Mit dem Einbau sollten nur qualifizierte Fachunternehmen beauftragt werden, die auch die notwendige „Fachunternehmerbestätigung“ ausstellen.
Update Februar 2022:
Nach dem vorläufigen Programmstopp der BEG bei der KfW am 24.01.2022 hat die Bundesregierung im Februar weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Ab 22.02.2022 können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden.
Somit werden Investitionen für den Einbau von einbruchhemmenden Fenstern und Fenstertüren in Bestandsbauten auch weiterhin bezuschusst.
(Hinweis: Inwieweit künftig auch wieder energieeffiziente Neubauten gefördert werden, steht derzeit noch nicht fest.)