Förder­fä­hige Einbruch­schutz­maß­nahmen

Was wird gefördert?

Private Eigentümer und Mieter können seit Ende 2015 bei der KfW-Bankengruppe eine eigenständige Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen beantragen. Mit dem KfW-Zuschussprogramm „Einbruchschutz - Investitionszuschuss (455-E)" unterstützt der Staat somit u.a. den Einbau von Alarmanlagen.

Die Förderung kann z.B. mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden. 

 

Update Juli 2022:

Seit 01.07.2022 können keine Anträge mehr im KfW-Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“ gestellt werden. Die entsprechenden Fördermittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für das Jahr 2022 sind ausgeschöpft. Bereits zugesagte Anträge sind von dem Stopp nicht betroffen.

Ob im Jahr 2023 neue Fördermittel bereitgestellt werden, ist derzeit unklar.

KfW-Zuschussprogramm „Einbruchschutz - Investitionszuschuss (455-E)" - förderfähige Maßnahmen:

  • Einbau von Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen nach DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3 jeweils Grad 2 oder besser, die ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x ab Grad 2 aufweisen
  • Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.
  • Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion nach DIN VDE V 0826-1 ohne Abweichung. Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.
  • Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren nach DIN EN 1627 ab einer Widerstandsklasse RC 2 oder besser
  • Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge (bei direkter Verbindung zum Wohnhaus) ab einer Widerstandsklasse RC 2 oder besser nach DIN/TS 18194 oder der Widerstandsklasse WK2 oder besser nach DIN V ENV 1627
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
    • aufschraubbare Schlösser (z.B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) / Bandseitensicherungen nach DIN 18104 Teil 1 oder 2
    • Schutzbeschläge nach DIN 18257 ab Klasse ES 1 mit Zylinderabdeckung
    • Mehrfachverriegelungssysteme z.B. mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 Klasse 3 oder besser
    • Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser in Kombination für Profilzylinder nach DIN 18252 der Angriffswiderstandsklasse 1 oder besser mit zusätzlichem Ziehschutz
    • bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster- und Fenstertüren nach DIN 18104, Teil 1 oder 2 bzw. bei Neuverglasung nach DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung
  • einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen nach DIN EN 1627 ab Widerstandsklasse RC 2

Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen!

Auch der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser) wird mittlerweile gefördert. Hintergrund ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). In deren Rahmen stehen sowohl bei der KfW als auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderangebote zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden zur Verfügung. 

 

Die KfW fördert einbruchhemmende Investitionen bei Fenstern und Fenstertüren in den BEG-Programmen „Wohngebäude“ mit einem Kredit (Programm 261) oder Zuschuss (Programm 461). Einzelmaßnahmen werden von der KfW ausschließlich mit einem Kredit (Programm 262) gefördert. 

 

Das BAFA hingegen fördert entsprechende Einbruchschutzmaßnahmen mit einem Zuschuss von 20 Prozent, z.B.:

  • Einbau einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren,
  • Nachrüstung einbruchhemmender Produkte, wie z. B. Pilzkopfverriegelungen, Sicherheitsverglasung.

Da hier die Energieeffizienz im Vordergrund steht, muss ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Da diese in der Regel keine Einbruchschutz-Experten sind, sollten Kunden sich unbedingt von einer sicherheitstechnischen Fachfirma in Sachen Einbruchschutz beraten lassen. Mit dem Einbau sollten nur qualifizierte Fachunternehmen beauftragt werden, die auch die notwendige Fachunternehmerbestätigungausstellen. 

 

Update Februar 2022:

Nach dem vorläufigen Programmstopp der BEG bei der KfW am 24.01.2022 hat die Bundesregierung im Februar weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.

Ab 22.02.2022 können wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung zum Effizienz­haus und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen gestellt werden. 

Somit werden Investitionen für den Einbau von einbruchhemmenden Fenstern und Fenstertüren in Bestandsbauten auch weiterhin bezuschusst.

(Hinweis: Inwieweit künftig auch wieder energie­effiziente Neubauten gefördert werden, steht derzeit noch nicht fest.)

Die genannten technischen Mindestanforderungen (s. auch Merkblatt der KfW) sind verpflichtend für die Förderung einzuhalten.

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