Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Antrag bezuschusst. Hierfür gilt eine Staffelung: Demnach werden die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten mit 20 % bezuschusst. Für die Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird ein Zuschuss von 10 % gewährt. Die Staffelung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
Somit werden je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse zwischen min. 100 Euro und max. 1.600 Euro ausgezahlt.